Wareneingangskontrolle – muß das sein?

Es gibt selbst herge­stellte Teile und solche die man einkauft. Nicht jede Schraube kann kontrol­liert werden. Außer­dem haben wir Verträge mit unse­ren Liefe­ran­ten, die die ausge­hende Ware kontrol­lie­ren müssen. Also können wir erwar­ten, daß sei in Ordnung ist. Also können wir die Waren­ein­angs­kon­trolle auch abschaf­fen. Korrekt?

Nun, es ginge, aber es ist nicht zweck­mä­ßig. Zunächst muß jemand ggf. die Prüf-Ausgangs-Doku­men­ta­tion des Liefe­ran­ten lesen und verste­hen, ggf. frei­ge­ben. Zum ande­ren bleibt der alte Grund­satz gültig: je später ein Fehler gefun­den wird, umso teurer wird es, ihn zu beseitigen!

Die Waren­ein­gangs­kon­trolle wird sinn­vol­ler­weise unmit­tel­bar nach Waren­ein­gang durch­ge­führt und nicht erst kurz vor Verwen­dung der Ware. Sie erfor­dert 2 Buchun­gen, eine in ein Sperr­la­ger vor der Prüfung, eine ins Lager nach erfolg­ter Prüfung.

Bei der Waren­ein­gangs­kon­trolle entste­hen Prüf­kos­ten. Prüf­kos­ten sind Herstell­kos­ten. Herstell­kos­ten sind kalku­lier­bar. Für die ange­mes­sene Dimen­sio­nie­rung des Prüf­auf­wan­des gibt es geeig­nete Verfahren.

Prüf­kos­ten können wie viele Herstell­kos­ten mini­miert werden zu Lasten späte­rer Fehler­kos­ten. Fehler­kos­ten sind nicht kalkulierbar.

Die Waren­ein­gangs­kon­trolle abzu­schaf­fen halte ich daher für keine gute Idee.

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