Dr.-Ing. Carl U. Bauer | Unternehmensberater | 45527 Hattingen
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Es gibt selbst hergestellte Teile und solche die man einkauft. Nicht jede Schraube kann kontrolliert werden. Außerdem haben wir Verträge mit unseren Lieferanten, die die ausgehende Ware kontrollieren müssen. Also können wir erwarten, daß sei in Ordnung ist. Also können wir die Wareneinangskontrolle auch abschaffen. Korrekt?
Nun, es ginge, aber es ist nicht zweckmäßig. Zunächst muß jemand ggf. die Prüf-Ausgangs-Dokumentation des Lieferanten lesen und verstehen, ggf. freigeben. Zum anderen bleibt der alte Grundsatz gültig: je später ein Fehler gefunden wird, umso teurer wird es, ihn zu beseitigen!
Die Wareneingangskontrolle wird sinnvollerweise unmittelbar nach Wareneingang durchgeführt und nicht erst kurz vor Verwendung der Ware. Sie erfordert 2 Buchungen, eine in ein Sperrlager vor der Prüfung, eine ins Lager nach erfolgter Prüfung.
Bei der Wareneingangskontrolle entstehen Prüfkosten. Prüfkosten sind Herstellkosten. Herstellkosten sind kalkulierbar. Für die angemessene Dimensionierung des Prüfaufwandes gibt es geeignete Verfahren.
Prüfkosten können wie viele Herstellkosten minimiert werden zu Lasten späterer Fehlerkosten. Fehlerkosten sind nicht kalkulierbar.
Die Wareneingangskontrolle abzuschaffen halte ich daher für keine gute Idee.
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